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    Zeitarbeit Tarif regelt die Bedingungen am Markt

    Von admin | 19.Januar 2010

    Unterschreibt man einen Arbeitsvertrag bei einem Zeitarbeitsunternehmen, so muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass man mit Abstrichen – gegenüber einem normalen Arbeitsverhältnis – zu rechnen hat. Es läuft zwar (leider) nicht überall so ab, wie es im Tarifvertrag Zeitarbeit festgehalten ist, aber gewisse Richtlinien und Tarife müssen von den Zeitarbeitsunternehmen zwingend eingehalten werden. Der Mindestlohn für Zeitarbeiter ist im Zeitarbeit Tarif nicht vorgeschrieben, wird aber von vom Bundesverband für Zeitarbeit und Personal-Dienstleistung e. V. (BZA) seit langem gefordert. Es solle von der Politik ein Zeitarbeit Tarif von 7,31 EUR pro Stunde in Westdeutschland und 6,36 EUR pro Stunde in Ostdeutschland vorgeschrieben werden. Dies ist zwar immer noch ein ungerechter „Hungerlohn“, dennoch wäre es zumindest ein Anfang. Ein Anfang um die Kluft zwischen den verschiedenen Zeitarbeitsunternehmen und den Festangestellten etwas zu verkleinern.

    Ist das Unternehmen, das Zeitarbeiter beschäftigt dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen, kurz iGZ, angeschlossen, so hat der Beschäftigte Glück, denn dann hält sich das Unternehmen an den Manteltarifvertrag, der gewährleistet, dass kein allzu großer Gehaltsunterschied zwischen den Festangestellten und den Leiharbeitern gemacht wird. Diese Manteltarifverträge des Zeitarbeit Tarif sind zwar nicht für alle Firmen bindend, dennoch sind alle Firmen, die Zeitarbeiter beschäftigen verpflichtet, diesen eine Urkunde mit festgelegten Beurteilungspunkten ausstellen zu müssen. Zusätzlich zu den mit Arbeitgeberverbänden geschlossenen Verträgen des Zeitarbeit Tarifs gibt es eine Menge an Tarifvereinbarungen, die Gewerkschaften unmittelbar zusammen mit einzelnen Arbeitgebern geschlossen haben.

    Generell gilt zwar in der Zeitarbeit der Gleichstellungsgrundsatz, gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, allerdings bedeutet dies nicht immer, dass der Zeitarbeit Tarif vom Arbeitgeber zwangsläufig eingehalten wird. Besonders durch in der Branche der Zeitarbeit geltende Tarifverträge wird in der Praxis häufig kein Gebrauch des Gleichstellungsgrundsatzes gemacht. Auch wenn es besonders für den Arbeitnehmer nicht immer einfach ist, sich mit dem Zeitarbeit Tarif abzufinden, für fast jeden zweiten Angestellten mündet die Zeitarbeit in einer Festanstellung.

    Author admin

    Topics: Arbeit | Kommentare deaktiviert für Zeitarbeit Tarif regelt die Bedingungen am Markt

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