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Steuer Tipps
Von admin | 6.Juni 2011
Sonderausgaben im Steuerrecht sind Aufwendungen die nicht zu den Werbungskosten noch zu den Betriebsausgaben gehören. Sie werden beim Lohnsteuerjahresausgleich vom Gesamtbetrag aller Einkünfte abgezogen. Aber allerdings nur dann wenn sie den Pauschbetrag der Sonderausgaben überschreiten.
Seit dem Jahr 2010 gibt es hierzu eine neue Regelung. Seither sind die Sonderausgaben in allgemeine Sonderausgaben, sonstige Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen für Altersversorgung, Riester-Rente und sonstige Vorsorgeaufwendungen unterteilt. Unter allgemeinen Sonderausgaben versteht man Ausgaben wie Unterhaltsleistungen an getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten. Allerdings nur auf gemeinsamen Antrag und bis maximal 13.805 Euro. Hinzu kommen auch noch Ausgaben für dauernde Lasten oder Renten die auf speziellen Verpflichtungsgründen zurückgehen sowie auch die Kirchensteuer. Tipp: Lohnsteuer- und Stromsteuer-Rechner.
Zu den allgemeinen Sonderausgaben gehören zu zwei Drittel auch Ausgaben für Kinderbetreuung für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren, sowie für Aufwendungen die für Dienstleistungen eines Kindes bis zum 14. Lebensjahr entstehen. Bei körperlich, seelisch oder geistig behinderten Kinder können diese Kosten bis zum 25. Lebensjahr abgesetzt werden, allerdings nur bis maximal 4.000 Euro pro Kind. Weiterhin gehören zu den allgemeinen Sonderausgaben auch die Steuerberatungskosten und zu 30 Prozent kann das Schulgeld als allgemeine Sonderausgaben geltend gemacht werden, sowie auch Spenden. Liegen für die Sonderausgaben keine Nachweise vor greift automatisch die Sonderausgabenpauschale. Diese liegt bei 36 Euro und bei einer Zusammenveranlagung bei 72 Euro. Seit dem Jahr 2005 werden Vorsorgeaufwendungen in sonstige- und Altersvorsorgeaufwendungen unterschieden. Bis zum Jahr 2019 wird vom Finanzamt für jeden Steuerpflichtigen überprüft, ob die aktuelle oder die alte Rechtslage zu einem günstigeren Ergebnis führt und je nachdem wir die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante angewendet. Altersvorsorgeaufwendungen sind Vorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur privaten Rentenversicherung, Aufwendungen für eine Riester-Rente sowie für die Rürup-Rente und Beiträge zu betrieblichen Altersvorsorge der sogenannten Eichel-Rente. Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören seit 2010 die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung, die Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, die Pflegeversicherung, die Haftpflicht- und Unfallversicherung, die Risikoversicherung und die bedingt die Lebensversicherung.
Author adminTopics: Finanzen & Wirtschaft | Kommentare deaktiviert für Steuer Tipps
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