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Selbständige Erwerbstätigkeit
Von admin | 7.März 2011
Die große Zahl der Deutschen befinden sich in einem Arbeitsverhältnis als Angestellter oder Arbeiter. Der Vorteil liegt hier auf der Hand, muss man doch nur indirekt mit den unternehmerischen Risiken leben, kann sich (meist) auf den pünktlichen Eingang des Gehaltes freuen und kennt dessen Höhe in der Regel schon im Voraus. Somit ist eine gewisse Planungssicherheit gegeben, welche Selbständige nicht unbedingt haben.
Doch für manchen Menschen dürfte der Weg eher in die Selbständigkeit führen, möchte man doch ohne Chef und vor allem ohne fremde Abhängigkeit seinen Lebensunterhalt verdienen. Doch auf dem Weg in die Selbständigkeit warten einige Hürden, die es zu meistern gilt. Zu Beginn stellt sich meist erst einmal die Frage, welche Art der Tätigkeit überhaupt ausgeübt wird. Immerhin sind die gewerberechtlichen Bestimmungen auch von der zukünftigen Tätigkeit abhängig. Beispielsweise kann hier die Tätigkeit im Rahmen der Finanzvermittlung genannt werden, wo besondere Anforderungen an den Gewerbetreibenden gestellt werden.
Doch hat man erst sein persönliches Dasein gefunden, stellt sich im nächsten Schritt die Frage nach der Unternehmensform. Alle haben ihre eigenen Vor- und Nachteile. Die GmbH eignet sich besonders, wenn man mit dem persönlichen Vermögen nicht haften möchte. Jedoch muss man hierzu erst einmal die notwendige Kapitalgrundlage schaffen. Als Einzelunternehmer hat man diese Problematik nicht, jedoch muss man im Falle eines wirtschaftlichen Misserfolges auch mit dem gesamten Vermögen haften, also auch im privaten Bereich. Für all jene, welche die Selbständigkeit erst einmal nebenberuflich ausüben möchte, eignet sich eventuell die Kleinunternehmerregelung besonders gut, da man hier nicht umsatzsteuerpflichtig ist.
Nach der Auswahl der Unternehmensform und der Anmeldung des Gewerbes kann es im Grunde los gehen, die ersten Einnahmen können erzielt werden. Doch sobald die ersten Zahlungsmittel fließen, stellt sich auch schnell die Frage nach der richtigen Buchhaltung. Meist sind die Kenntnisse des Gewerbetreibenden hier nicht all zu vertieft. Hier gibt es zwar verschiedene Softwarelösungen, mit welcher man die Buchführung selbst durchführen kann. Jedoch spätestens mit der Beschäftigung eigener Arbeitnehmer sollte man vor allem im Hinblick auf die fällige Lohnbuchhaltung auf einen erfahrenen Lohnbuchhalter zurück greifen. Immerhin sind diese Kosten bei der Steuererklärung abzugsfähig.
Author adminTopics: Finanzen & Wirtschaft | Kommentare deaktiviert für Selbständige Erwerbstätigkeit
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