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Rechtsschutzversicherung für Studenten
Von admin | 5.Februar 2010
Es gibt verschiedene Versicherungen, die auch für Studenten wichtig werden können. So ist die Rechtsschutzversicherung beispielsweise ein Absicherung, die auch für das Studentenleben ein deutlicher Vorteil sein kann.
Viele Studenten schrecken jedoch zurück, wenn das Wort Rechtsschutzversicherung fällt. Oftmals wird die Rechtsschutzversicherung sofort mit hohen Kosten in Verbindung gebracht. Doch diese Befürchtung muss sich nicht immer bewahrheiten. Auch wenn in den letzten Jahren die Versicherungsbeiträge für Rechtschutzversicherungen gestiegen sind, kann sich ein Student eine Rechtsschutzversicherung leisten. Viele Anbieter haben nämlich spezielle Studenten Rechtsschutzversicherungen im Angebot. Für einen günstigeren Versicherungsbeitrag können sich so auch Studenten eine Absicherung des eigenen Rechts sichern. Oft werden auch bestimmte Versicherungspaket für Studenten geschnürt. Ob diese Kombinationsversicherungen sinnvoll sind, hängt von der Lebenssituation des Studenten ab. Viele Studierende ziehen für das Studium aus dem Elterhaus aus und beziehen die erste, eigene Mietswohnung. So mit ist ein Mietrechtsschutz bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter oder anderen Mietern eine gute Rückendeckung.
Zieht man als Student nicht in eine eigene Wohnung, erübrigt sich die Versicherung durch einen Mietrechtschutz. Wer als Student noch bei den Eltern wohnt, sollte sich erkundigen, ob die Rechtsschutzversicherung der Eltern eventuell noch einen Versicherungsschutz bietet.
Ein Arbeitsrechtsschutz ist für Studenten nützlich, wenn sie neben dem Studium noch erwerbstätig sind. Einige Dinge sind jedoch für Studenten zu beachten, die während des Studiums auf selbstständiger Basis arbeiten. Hier gilt in der Regel kein Versicherungsschutz durch eine Rechtsschutzversicherung.
Im Allgemeinen sollte man bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung darauf achten, dass viele Versicherungen eine bestimmte Wartezeit haben. Oft beträgt diese Wartezeit einen Zeitraum von drei Monaten, die ab dem Vertragsabschluss gelten. Sollte in diesem Zeitraum ein Streitfall entstehen, werden keine Versicherungsleistungen von der Rechtsschutzversicherung zur Verfügung gestellt. Zu beachten ist weiterhin, dass eine Rechtsschutzversicherung ebenfalls nicht bei Streitfällen versichert, die in der Vergangeheit, also vor Ablauf der Wartezeit, entstanden sind.
Die Absicherung für einen Studenten durch eine Rechtsschutzversicherung ist zudem meist ein Einzelvertrag, durch den keine Kinder oder Partner mitversichert werden können. Die genauen Versicherungsbedingungen sind jedoch von Anbieter zu Anbieter verschieden. daher empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich.
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