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GKV oder der Arzttarif – auch Mediziner müssen rechnen
Von admin | 24.März 2009
Es herrscht bei vielen noch immer der Irrglaube, dass sich Ärzte grundsätzlich immer noch versichern könnten, wie sie wollen. Das stimmt nicht. Denn auch Ärzte sind an die gesetzlichen Regeln gebunden, die besagen, dass jene in einem Angestelltenverhältnis unter der Versicherungspflichtgrenze gesetzlich versichert sind. Wer als Mediziner über die Jahreseinkommensgrenze kommt, die für das Jahr 2009 48.600 Euro beträgt, hat die Wahl, ob jene weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben oder in die PKV wechseln möchten. Diese Wahl haben ebenfalls alle anderen Mediziner, die als Selbständige agieren. Doch sollte man nicht glauben, dass man mit einer privaten Krankenversicherung immer günstiger fährt. Das kommt nämlich auf verschiedene Faktoren an. Tarifleistungen, Annahmerichtlinien bei Vorerkrankungen, sowie der Familienstand machen einen Vergleich erforderlich. Ärzte haben allerdings gegenüber anderen Berufsgruppen bei einer PKV weitere Vorteile. Denn es gibt die sogenannten Arzttarife, die den Medizinern einige Vergünstigungen bereithalten. So zum Beispiel niedrigere Beiträge, eine Mitversicherung von nicht versicherungspflichtigen Familienangehörigen und natürlich auch besseren Leistungen. Möglich macht das eine Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Verbänden. Trotz dieser Vorteile ist es aber noch lange nicht gesagt, dass die Versicherung in der gesetzlichen Kasse teurer sein muss. Da man solche Dinge eben nicht pauschal sagen kann, können auch Ärzte von Marktvergleichen erheblich profitieren. Denn eine private Krankenversicherung für Ärzte hat ihre spezifischen Eigenschaften, die erhebliche Vorteile bedeuten. Es kommt neben den günstigen Beiträgen und guten Leistungen auch auf die Beitragsstabilität an, was ein Angebot für Mediziner von sonstigen Vorschlägen unterscheidet. Eine weitere sinnvolle Ergänzung ist in jedem Fall eine Beitragsentlastung für das Alter. Das ist ein Zusatztarif, der ab dem 65. Lebensjahr, vergleichbar mit einer Rentenversicherung, ein Teil des Beitrags trägt, so wie vorher der Arbeitgeber.
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