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    Die Rürup Rente und die Beitragsbemessungsgrenze

    Von admin | 8.Januar 2011

    Immer häufiger hört man von der Rürup Rente reden. Doch was ist das eigentlich? Eigentlich heißt die Rürup Rente ja Basisrente. Umgangssprachlich wird sie jedoch anlehnend an ihren Initiator Bert Rürup (Ökonom) so bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die es seit dem Jahre 2005 gibt. Der Rentenversicherungsvertrag, auf dem die Rürup Rente beruht, entspricht in punkto Leistungskriterien und steuerlicher Behandlung der gesetzlichen Rente.

    Sowohl Selbstständige und Freiberufler als auch Beamte und Angestellte können von der Rürup Rente profitieren. Bevor man aber einen Vertrag abschließt, sollte man sich unbedingt die Zeit nehmen, um sich ausreichend zu informieren. Denn die Anbieter warten nicht alle mit denselben Leistungen auf.
    Versicherungsrechner im Web helfen einem dabei, sich für den richtigen Anbieter zu entscheiden.

    Wenn es um die Rürup Rente geht, darf auch die Beitragsbemessungsgrenze nicht außer Acht gelassen werden. Selbstständige, welche nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischem Versorgungswerk pflichtversichert sind, müssen sich in Bezug auf die Beitragsbemessungsgrenze keine Sorgen machen. Sie können nämlich dauerhaft bis zu 20.000 Euro Jahresbeitrag für die Basisversorgung steuerwirksam aufwenden.

    Da die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in den aufgewendeten Beiträgen der anderen Steuerpflichtigen jedoch enthalten sind, gilt es für sie Vorsicht walten zu lassen. Die freiwilligen Beiträge zur Rürup Rente können gut geplant werden – daran besteht kein Zweifel. Anders verhält es sich jedoch in Bezug auf die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Ursache liegt darin begründet, dass diese Beiträge tendenziell steigen.

    Die Höhe des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung ist nun mal abhängig von der Höhe des Einkommens und vom Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn das Einkommen dann über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, dann wird der Beitrag aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem Beitragssatz bestimmt. Dies bedeutet, dass für die Rürup Rente ein immer kleinerer Abzugsrahmen gewährleistet ist. Wird der Abzugsrahmen durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung frühzeitig ausgeschöpft, werden die Beiträge zur Rürup Rente folglich nicht mehr steuermindernd berücksichtigt!

    Author admin

    Topics: Finanzen & Wirtschaft | Kommentare deaktiviert für Die Rürup Rente und die Beitragsbemessungsgrenze

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