Artikelverzeichnis
  • November 2024
    M D M D F S S
     123
    45678910
    11121314151617
    18192021222324
    252627282930  
  • Neueste Beiträge

  • interessante Beiträge

  • Meta

  • « | Home | »

    Die neue Mini-GmbH

    Von admin | 11.Dezember 2008

    Inzwischen kann man sie eröffnen, die Mini-GmbH, das deutsche Pendant zur ähnlichen Version aus UK. Bei dieser handelt es sich um eine Unternehmergesellschaft, die darüber hinaus den Vermerk „UG" im Unternehmensnamen eintragen muss. Diese Unternehmergesellschaft kann darüber hinaus ohne Mindeststammkapital eröffnet werden. Für ihre Gründung sind verschiedene schriftliche Grundlagen von Nöten. Solche Unterlagen werden oftmals als Mini GmbH Gründungsset angeboten. Dort findet der Betreffende alles Wichtige zum Aufbau eines Unternehmens: Gesellschaftsvertrag, Auswahl und Vorgehensweise von mehreren Gesellschaftern und die Anmeldung im Handelsregister. Im Mini GmbH Starterpaket des Bundes entdeckt man darüber hinaus alle erforderlichen schriftliche Grundlagen zum Ablauf der Gründung der Mini-GmbH. Wer sich für den Weg in die Firmenwelt festgelegt hat, der sollte sich darüber hinaus entsprechend im Mini GmbH Forum erkundigen. Das neue Regelwerk zur Firmengründung sollte die selbstständige Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland vereinfachen. Vor der Entscheidung zu solch einer Unternehmensform steht jedoch die Feststellung der Schwächen aber darüber hinaus die Vorzüge dieser neuen Unternehmensform. Als eindeutigen Gewinn ist der Umstand zu sehen, dass der Gründungsablauf einer Mini-GmbH, anders als zur traditionellen GmbH, äußerst erleichtert wurde. Diese Unternehmergesellschaft dürfte das Auswandern der Firmengründer in andere Gegenden der Welt ein wenig bremsen. Auch mit der neuen Form der GmbH kann der Betreffende finanzielle Unterstützungen oder unterstützende Zuwendungen bekommen, da es darüber hinaus eine GmbH ähnliche Rechtsform darstellt. Das nachgewiesene Grundkapital beläuft sich auf 1 Euro, anders als zur althergebrachten GmbH, wo im ersten Jahr 25.000 € vorhanden seien müssen. Das Einbringen von Sachen sind jedoch bei der Mini-GmbH nicht erlaubt. Eine neue Regel gibt es allerdings, denn 25 Prozent des Gewinns eines Jahres müssen als Rücklage angespart werden, so lange bis die die Stammeinlage von im ersten Jahr 25.000 € erreicht ist. Erst hinterher ist eine Umschreibung in eine gewöhnliche GmbH möglich, wozu aber keine Verpflichtung existiert. Dieser Zwang der Schaffung von finanziellen Rücklagen kann schon verschiedene Firmengründungen im Keim ersticken. Der finanzielle Aufwand zum Aufbau eines Unternehmens sind mutmaßlich laut den Angaben nur 150 Euro, aber die tatsächlichen Auslagen müssten klar höher sein, denn ohne die nötigen Informationen im Vorfeld ist keine Gründung eines Unternehmens sinnvoll. Kritisch zu betrachten ist darüber hinaus die Frage der Akzeptanz dieser neuen Unternehmensform, da die Haftung des Unternehmens nur auf das Firmenvermögen eingeschränkt ist. Diesem Umstand kann man dafür, mittels einem raschen Aufbau der Stammeinlage und eine zeitige Umschreibung in eine klassische GmbH, entgegenzutreten. Diese neue Form der Unternehmensgründung sollte darum in erster Linie als Option betrachtet werden, welche Unternehmer mit gerigem finanziellen Background verwenden sollten.

    Author admin

    Topics: Allgemein | Kommentare deaktiviert für Die neue Mini-GmbH

    Kommentare geschlossen.