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    Arbeitsrecht regelt die Konditionen

    Von admin | 19.Januar 2010

    Ein jeder sieht sich mindestens einmal in seinem Leben mit dem geltenden Arbeitsrecht konfrontiert. Das kann bewusst oder unbewusst sein, ist man Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, dann treffen viele Regelungen des Arbeitsrechts auf einen zu. Das Arbeitsrecht ist ein sehr komplexes Gebiet. Zum einen findet man in ihm Rechtsvorschriften für die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zum anderen werden aber auch Regelungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden hier festgehalten.

    Die Basis für das Gelten des Arbeitsrechtes wird bei Abschluss eines Arbeitsvertrages begründet. Wurde ein gültiger Arbeitsvertrag geschlossen, dann unterliegt dieser dem Arbeitsrecht. Der Inhalt des Arbeitsvertrages orientiert sich am Arbeitsrecht. Es werden Ausführungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsanspruch, zu Kündigungsgründen und –fristen, zum Verhalten bei Krankheit und zur Dauer des Arbeitsverhältnisses festgehalten. Die Rahmenbedingungen, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber dürfen und was nicht, werden somit im Arbeitsrecht festgelegt. Dabei werden selbst die Begriffe Arbeitnehmer und Arbeitgeber genauestens definiert. Der Arbeitgeber ist entweder eine natürliche Person (Einzelunternehmer) oder eine juristische Person (Unternehmen wie GmbH, AG und dergleichen). Damit ist die Definition des Arbeitgebers bereits abgeschlossen.

    Komplizierter wird es beim Arbeitnehmer. Hier gibt es wesentlich mehr Personen, die als Arbeitnehmer gelten. Die erste Unterscheidung findet man bereits bei Arbeiter und Angestellter. Ein Arbeiter ist hauptsächlich körperlich tätig, während ein Angestellter körperlich oder künstlerisch tätig ist. Bereits diese Definition stiftet Verwirrung, da sich die beiden Bereiche oft nicht eindeutig trennen lassen. Leitende Angestellte haben einen Sonderstatus im Arbeitsrecht inne. Beamte dagegen zählen nicht zu den Arbeitnehmern und fallen daher auch nicht unter den Zuständigkeitsbereich des Arbeitsrechtes.

    Arbeitsrecht ist der Oberbegriff für viele weitere Rechte, die sich mit den Rechtsverhältnissen von Arbeitsverträgen befassen. Will man etwa das aktuelle Kündigungsschutzgesetz nachlesen, so findet man Ausführungen dazu im Arbeitsrecht. Näheres zu Tarifverträgen, Betriebsrat, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, Vorschriften zu Ausbildungsverhältnissen – all dies ist im Arbeitsrecht eingebettet und wird durch eine große Anzahl von Verordnungen und Gesetzen gesteuert.

    Author admin

    Topics: Arbeit | Kommentare deaktiviert für Arbeitsrecht regelt die Konditionen

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