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    Als die BU Versicherung noch Teil der Rentenversicherung war …

    Von admin | 26.Januar 2009

    Als die Gesetzliche Rentenversicherung im Jahr 1889 verkündet wurde, war noch nicht absehbar, dass rund 110 Jahre später im Jahr 2001 die Berufsunfähigkeitsversicherung als Leistung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung für die nach dem 01. Januar 1961 Geborenen gestrichen wurde. Dabei hieß die Versicherung, als sie 1889 eingeführt wurde Alters- und Invaliditätsversicherung, in der alle Arbeiter zwischen 16 und 70 Jahren pflichtversichert waren und Beiträge einzahlten. Als die BU Versicherung nun 2001 aus der Gesetzlichen Rentenversicherung gestrichen wurde, hatte die deutsche Versicherungswirtschaft gleich ein Finanzprodukt parat – die private BU Versicherung, in die ein Versicherungsnehmer selbst Beiträge einzahlen muss. Wie auch die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung einst, zahlt die private BU Versicherung allerdings erst dann eine Leistung aus, wenn durch einen Arzt festgestellt wurde, dass der mittels BU Versicherung Versicherte in seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann und auch sonst keine Berufstätigkeit mehr ausüben kann aufgrund seines Leidens. Beim Leistungseintritt einer BU Versicherung ist es dabei egal, ob der Versicherte nun wegen Unfall oder Krankheit, einer Körperverletzung oder altersbedingtem Kräfteverlust berufsunfähig geworden ist. Damit die BU Versicherung eintritt muss diese Einschränkung über eine Zeitraum von mindestens 6 Monaten bestehen. Man spricht hier auch vom so genannten Prognosezeitraum. Eine sehr wichtige Rolle bei der BU Versicherung spielt die so genannte Abstrakte Verweisung, wobei diese in derartigen Versicherungsverträgen heute nur noch bei einigen wenigen Versicherungsgesellschaften zu finden ist. Was die Besteuerung der BU Versicherung angeht, so ist bei einer ungekoppelten BU Versicherung nur der Ertragsanteil zu versteuern. Festgehalten ist dies in §55 Absatz 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung. Bei der Höhe für eine derartige Versicherung sollte man darauf achten, dass die Versicherungshöhe immer dem derzeitigen Lebensstandard angepasst ist. Die Versicherungssumme kann dabei jederzeit erhöht werden. Bevor man sich aber an eine BU-Versicherung langfristig bindet sollte ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Hierfür gibts es im Internet viele Portale, die dies kostenlos anbieten.

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    Topics: Versicherungen | Kommentare deaktiviert für Als die BU Versicherung noch Teil der Rentenversicherung war …

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