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Auch bei E-Mails gelten gewisse Spielregeln
Von admin | 27.Januar 2010
E-Mails sind heute in allen Lebenslagen vorhanden, denn ganz gleich ob man einen weit entfernt wohnenden Freund grüßen möchte oder ob man sich um einen neuen Job bewirbt – heute läuft vieles über die E-Mails. Dabei sollte man aber wissen, dass es auch für die E-Mails gewisse Spielregeln gibt, vor allem wenn sie geschäftlicher Natur ist. So ist es wichtig, dass hier der richtige Betreff gewählt wird.
Handelt es sich z.B. um eine Online-Bewerbung, dann sollte in der Betreffzeile in jedem Fall stehen, dass es sich um eine Bewerbung handelt und auch um welchen Arbeitsplatz im jeweiligen Unternehmen. So können die E-Mails besser zugeordnet werden, denn wenn in einem Unternehmen eine Stelle ausgeschrieben wird, auf die man sich per Mail bewerben kann, dann kommen jeden Tag unzählige E-Mails im Unternehmen an. Des Weiteren ist natürlich auf die richtige Anrede zu achten. Diese sollte wie in einem herkömmlichen Brief auch, richtig geschrieben sein. Der Text der Email kann bei einer Online-Bewerbung so gestaltet werden, wie das Anschreiben einer herkömmlichen Bewerbung. Hier kann man nicht allzu viel falsch machen. Selbstverständlich sollte man in einer geschäftlichen Email auf Abkürzung oder „Chat-Kürzel“ verzichten.
Das kommt bei keinem Personalverantwortlichen gut an. Derartige Spielregeln gelten aber auch, wenn E-Mails für Werbezwecke eingesetzt werden. Auch hier kommt es auf den guten Ton an, der bereits in der Betreffzeile beginnt. So sollte man in jedem Fall zusehen, dass eine Betreffzeile gewählt wird, die Lust auf mehr macht. Der Leser soll animiert werden, die Werbemail zu öffnen und zu lesen. In diesem Bezug muss man auch wissen, dass man niemandem einfach so eine Werbemail zukommen lassen darf, ohne das er sein Einverständnis zuvor dafür gegeben hat. Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ist das unaufgeforderte Zusenden von E-Mails mit dem Zweck der Werbrfn ebenso untersagt, wie derartige Werbeanrufe oder Werbebriefe.
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