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Grundbesitzerhaftpflicht
Von admin | 10.August 2011
Wer einen Schaden verursacht, muss auch persönlich für diesen Schaden gerade stehen. Der Schädiger muss also dem Geschädigten Ersatz beschaffen, beziehungsweise angemessen entschädigen. Diese Entschädigungspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es gibt nicht wenige Schadensfälle, die über eine harmlose Entschädigung hinausgehen. So kann ein Schadensfall tatsächlich so hoch sein, dass der Schädiger seine gesamte Existenz in Frage stellt. Bei einem Sachschaden muss der Schädiger die Wiederherstellungskosten oder den Ersatz der beschädigten Sache oder auch Folgeschäden, wie ein etwaiger Nutzungsausfall bezahlen. Bei einem Personenschaden fallen häufig Behandlungskosten und ein etwaiger Verdienstausfall an. So kann der Geschädigte auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder eine lebenslange Rente haben. In diesem Bereich steht der Schädiger, ohne eine private Haftpflichtversicherung oder Grundbesitzerhaftpflicht, vor dem finanziellen Ruin. Denn der Verursacher des Schadens haftet mit seinem gesamten Vermögen, also Haus, Kapital und Gehalt. Ein Schadensfall ist schnell passiert. Es schneit über Nacht. Der Schnee und das Eis wurden am nächsten Morgen nicht schnell genug geräumt und ein Sparziergänger stürzt auf dem Grundstück. Den Schaden, den der Spaziergänger erleidet, muss der Grundbesitzer begleichen, mit allen Folgeschäden. Wer Grund und Boden besitzt, muss im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass niemand auf diesem Grundbesitz zu Schaden kommt. Da man diese Pflicht in der Regel nicht 24 Stunden am Tag und 364 Tage im Jahr erfüllen kann, sollte man eine Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Diese Grundbesitzerhaftpflicht, oder auch Haus und Grundbesitzerhaftpflicht genannt, begleicht dann berechtigte Schadensersatzforderung und lehnt unberechtigte Forderungen ab. So gesehen besitzt die Grundbesitzerhaftpflicht sogar eine kleine Rechtsschutzversicherung. Denn die Versicherung übernimmt alle Kosten eines Rechtsstreites und eine Anwaltes, falls es dazu kommt, gegen unberechtigte Forderungen auf Schadensersatz gerichtlich vorzugehen oder sich dagegen zu wehren. Die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht kann man ohne Mühe im Internet für einen kleinen jährlichen Beitrag, in der Regel unter 60 Euro im Jahr, abschließen. Auch ein Vergleich der Versicherungen kann bequem berechnet werden.
Author adminTopics: Versicherungen | Kommentare deaktiviert für Grundbesitzerhaftpflicht
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