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    Kündigungfrist von der Dauer des Mietverhältnisses abhängig

    Von admin | 30.Juli 2010

    Bei einem Mietvertrag handelt es sich immer um ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Parteien. Während sich der Vermieter gegenüber dem Mieter verpflichtet diesem eine Mietsache zu überlassen, so besteht die Pflicht des Mieters darin, den Vermieter zu vergüten. Jede Art eines Mietvertrags ist durch die allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse und die Rechtsvorschriften über die Gestaltung von Formularverträgen im BGB unter §§ 535 – 548, bzw. §§ 305 – 310 geregelt und allgemein gültig. Da in Deutschland ein beträchtlicher Anteil der Bevölkerung zur Miete lebt macht es nur Sinn, dass das deutsche Miet- und Pachtrecht besonders umfangreich ist. Auch wenn viele es grade aufgrund des Umfangs als schwer verständlich ansehen, so ist es für ein Gesetz eigentlich umso besser, je distanzierter auf einzelne Lebenssachverhalte eingegangen wird. Besonders wenn es um die Vermietung von Wohnraum geht greifen zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften auch noch weitere besondere Rechtsvorschriften, die im Bürgerlichen Gesetzbuch unter §§ 549 – 577a gelistet sind und sich insbesondere mit dem Mieterschutz befassen. Eben dieser Mieterschutz findet nur sehr eingeschränkt Anwendung wenn ein Grundstück oder ein Raum nicht als Wohnraum, sondern für gewerbliche Zwecke vermietet wird. So ist einem Vermieter möglich, eine Gewerbemietvertrag grundlos und nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichten zu kündigen. Bei einem Mietvertrag die Frist für den Mieter zu verlängern ist unzulässig, hier sind immer drei Monate zum Monatsende als Kündigungsfrist einzuhalten. Für einen Vermieter betragen die Kündigungsfristen ebenfalls drei Monate, verlängern sich nach fünf Jahren in einem Mietverhältnis auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neun Monate. Verträge die vor dem 1. September 2001 geschlossen wurden haben meistens noch eine Regelung die besagt, dass nach einer Mietdauer von zehn Jahren zwölf Monate Kündigungsfrist für den Vermieter bestehen. Verträge von vor dieser Zeit können im Einzelfall schlechtere Bedingungen für den Mieter beinhalten.

    Author admin

    Topics: Finanzen & Wirtschaft | Kommentare deaktiviert für Kündigungfrist von der Dauer des Mietverhältnisses abhängig

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