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    Handyvertrag ohne Mindestumsatz

    Von admin | 16.Februar 2010

    Einleitend erst einmal, zum besseren Verständnis, die Erklärung der Benennung Mindestumsatz:

    Der Kunde muss monatlich einen vereinbarten Umsatz erreichen, dies normalerweise durch entsprechend viele verbrauchte Gesprächseinheiten. Der vereinbarte Mindestumsatz ist auch dann zu bezahlen, wenn diese Zahl an Gesprächseinheiten nicht vertelefoniert wurde. Der Kunde muss also, meist neben der ebenfalls fälligen Grundgebühr, diesen Mindestbetrag, der den vertraglich vereinbarten Mindestumsatz zum Inhalt hat, an seinen Anbieter zahlen.

    Der nicht ausgenutzte Mindestumsatz, also letztendlich nicht verbrauchte Gesprächsminuten, können nicht in den folgenden Verrechnungszeitraum übertragen werden. Dass der Mindestumsatz ausschließlich mit Sprachtelefonie erzielt werden muss, ist eine weitere im Mobilfunkbereich gängige Regelung. Somit werden auch nicht der Versand von SMS oder anderes mit diesem Mindestumsatz verrechnet, sondern sind gesondert zu bezahlen.

    Die Verlagerung von Kosten wie der Grundgebühr hin zum monatlichen Mindestumsatz ist ein Teil dieser Mobilfunkverträge. Dem Kunden werden solche Angebote als ein günstiger monatlicher Festpreis offeriert.

    Es gibt auch Handy-Verträge, die dem Kunden eine bestimmte Zahl von Minuten je Monat zum festen Preis offerieren, diese stellen eine spezielle Form des Vertrags mit Mindestumsatz dar. Diese Verträge werden auch als Handy-Tarife bezeichnet. Dabei gilt ebenfalls, wie bei einem Vertrag mit Mindestumsatz, dass am Ende eines Monats die nicht genutzten Minuten verfallen. In Minutentarif werden die gekauften Minuten nur für Standardgespräche verrechnet, Mehrwert-Dienste, SMS oder Sonder-Rufnummern werden getrennt verrechnet.

    Somit sind alle diese Mobilfunktarife, die in Ihrer Art einen Mindestumsatz beinhalten, nur für denjenigen interessant, der sein Telefonverhalten sehr gut schätzen kann. Eine zusätzliche Anforderung hierbei ist eine monatlich in etwa gleich bleibende Gesprächsdauer. Jede weitere Gesprächseinheit, bei Überschreitung des Mindestumsatzes oder der fest gelegten Minuten beim Minutentarif, wird meist teuer mit den üblichen Standard-Mobilfunk-Tarifen verrechnet.

    Wenn ein Handyvertrag eine monatliche Grundgebühr und einen bestimmten Gesprächstarif, also eine Berechnung nach Takteinheiten vorsieht, ist normal kein Mindestumsatz vorgegeben. Eine Berechnung jeder einzelnen Minute oder Sekunde, je nach vereinbartem Abrechnungstakt, erfolgt in einem derartigen Mobilfunk-Vertrag zum festgelegten Tarif. Wenn in einem Monat keine Gespräche geführt werden, so erscheint auf der Berechnung eines solchen Vertrages nur die monatliche Grundgebühr. Jede einzelne abtelefonierte Minute kostet bei einem solchen Mobilfunk-Vertrag immer das Gleiche, egal wie viel im Monat telefoniert wird.

    Betrachtet man Prepaid Handyverträge nach diesen Aspekten, so sind es auch Mobilfunkverträge ohne Mindestumsatz. Wenn Sie Ihr Guthaben bei einem Prepaidtarif auffüllen, legen Sie auch einen Umsatz fest, gegensätzlich zu Mindestumsatz oder Minutentarif bleibt es aber Ihnen überlassen, in welchem Zeitraum Sie dieses Guthaben verbrauchen. In welchem Zeitraum man dieses Guthaben abtelefoniert ist also keiner zeitlichen Bestimmung eines Vertrags unterworfen. Ein derartiges Guthaben bleibt auch sehr lange Zeit erhalten, selbst wenn man monatelang gar nicht telefoniert. Damit sind Sie also in Ihrem Gesprächsverhalten vollkommen unabhängig und es entstehen auch keine monatlichen Kosten durch eine Grundgebühr.

    Author admin

    Topics: Handy | Kommentare deaktiviert für Handyvertrag ohne Mindestumsatz

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