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Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder sollte durch eine private Unfallversicherung ergänzt werden
Von admin | 11.Februar 2010
Jeder, der ein Kind hat, kennt die Sorgen die man sich Tag täglich macht. Der gute alte Spruch „Kleine Kinder, kleine Sorgen, große Kinder große Sorgen“ trifft in einem Fall wohl nicht zu. Wird das eigene Kind Opfer eines Unfall, ist es egal wie alt, groß oder klein es ist, die Sorge bleibt immer gleich, denn sie ist riesengroß.
Natürlich hofft man immer, dass nichts passiert und daher möchte man sich mit diesem Thema erst gar nicht auseinandersetzen, doch es ist leider Tatsache, dass sich in Deutschland jedes Jahr acht Millionen Unfälle ereignen. Fast jede Minute verletzt sich ein Kind in der Freizeit und in jedem vierten Fall endet so ein Unfall im Krankenhaus.
Eine Absicherung bietet der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, doch die Unfallversicherung für Kinder (und auch Erwachsene) ist unzureichend.
Ein Schul- und Kindergarten/Kindertagesstättenkind ist in der Zeit, während es dort betreut wird und auf dem Weg hin und wieder zurück durch die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder geschützt. Doch dieser Versicherungsschutz reicht für Kinder längst nicht aus. Vor allem in der Freizeit sind Kinder sehr aktiv und experimentierfreudig, hier kann schnell etwas passieren. Doch der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder sieht keine Absicherung in der Freizeit vor, mit dem Eintreffen daheim erlischt der Versicherungsschutz und jedes Kind, dass nicht durch eine private Unfallversicherung für Kinder geschützt ist, schwebt in großer Gefahr.
Eine Unfallversicherung für Kinder kann zwar leider keine Unfälle verhindern, doch sie bietet finanzielle Hilfe, wenn es einmal zu einem Unfall kommt, der seine Spuren hinterlässt. Die finanzielle Entschädigung gibt es in Form einer Invaliditätsleistung und einer Unfallrente. Ist ein Kind nach einem schweren Unfall beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen, können die Eltern durch die Zahlung der privaten Unfallversicherung für Kinder beispielsweise das eigene Haus rollstuhlgerecht umbauen, so dass dem Kind das Leben so einfach wie möglich gemacht wird. Eine Unfallrente bekommt man ab einem Invaliditätsgrad von 35% bzw. 50%, je nach Unfallversicherung. Die Höhe der Unfallrente ist bei der privaten Versicherung höher, als die der gesetzlichen und auch der Versicherungsschutz ist umfangreicher. So schützt die private Unfallversicherung für Kinder rund um die Uhr und das weltweit, zudem ist bei vielen privaten Unfallversicherungen auch der Biss durch eine Zecke mitversichert. Außerdem beinhalten viele Tarife der privaten Unfallversicherung für Kinder den Versicherungsschutz bei Vergiftungen durch chemische Reiniger und Medikamente und das bis zu einem Alter von 18 Jahren.
Man sollte sich daher gut überlegen, ob man auf einen zusätzlichen Versicherungsschutz verzichten möchte oder ob man doch lieber die Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung schließt.
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